Das so genannte Behindertentestament gibt Eltern die Möglichkeit, in einer besonderen Weise auch das behinderte Kind wirksam und zu seinem Nutzen erben zu lassen. Die im September 2011 aktualisierte Broschüre erklärt, welche erbrechtlichen und sozialhilferechtlichen Aspekte bei der Testamentsgestaltung zu beachten sind.