Merkblatt zur Grundsicherung

Merkblatt zur Grundsicherung

Behinderte Menschen haben einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind. Das Merkblatt (Stand: Mai 2012) erklärt, wie behinderte Menschen durch die Grundsicherung ihren Lebensunterhalt sichern können und zeigt auf, welche Probleme bei der Leistungsbewilligung häufig auftreten.

Der Bundesverband bietet außerdem Argumentationshilfen für häufig auftretende Streitfragen an.