Seit dem 1. Januar 2008 besteht für Menschen mit Behinderung ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Wird das Persönliche Budget bewilligt, bekommt der behinderte Mensch einen Geldbetrag ausgezahlt, mit dem er sich die Hilfe, die er benötigt, selber einkaufen kann. Das Merkblatt erläutert unter anderem, welche Leistungen budgetfähig sind und wie das Bewilligungsverfahren abläuft.
Diese Broschüre steht nur zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung. In gedruckter Form kann der Ratgeber nicht bestellt werden.