Grundsicherung

Behinderte Menschen haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind. Das Merkblatt zur Grundsicherung des bvkm erklärt, wie behinderte Menschen durch die Grundsicherung ihren Lebensunterhalt sichern können.

Das im Februar 2021 umfassend aktualisierte Merkblatt berücksichtigt die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Angehörigen-Entlastungsgesetzes sowie des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Auf die Vereinfachungen beim Leistungszugang, die während der Corona-Pandemie gelten, geht das Merkblatt ebenfalls ein.

Für einige häufig auftretende Streitfragen bietet der bvkm außerdem die folgenden Argumentationshilfen an:

Unterkunftskosten bei im Haushalt der Eltern lebenden Menschen mit Behinderung

Leben grundsicherungsberechtigte Menschen mit Behinderung im Haushalt ihrer Eltern werden Unterkunftskosten entweder auf der Grundlage eines Mietvertrages oder nach der Differenzmethode gewährt. Liegt eine wirksame mietvertragliche Verpflichtung vor, ist diese vorrangig. Zweifelt das Sozialamt die Wirksamkeit des Mietvertrages an, können sich Betroffene hiergegen mit Hilfe des bvkm-Musterwiderspruchs zur Wehr setzen.  

Ausbildungsgeld

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts  darf Ausbildungsgeld, das Grundsicherungsberechtigte im Eingangsverfahren bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen erhalten, nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Kindergeld

Kindergeld ist Einkommen der Eltern und darf daher grundsätzlich nicht bedarfsmindernd auf die Grundsicherungsleistung des Kindes angerechnet werden.

In der Regel wird Kindergeld an die Eltern gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Familienkassen das Kindergeld jedoch an das Sozialamt auszahlen. Es handelt sich dann um eine sogenannte „Abzweigung des Kindergeldes“. Gegen eine solche Abzweigung können sich Eltern – je nach Fallkonstellation – mit folgenden Argumentationshilfen wehren:

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