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Sozialämter, Krankenkassen und andere Kostenträger müssen darüber entscheiden, ob einem behinderten Menschen eine bestimmte Leistung zu bewilligen ist. Nicht immer sind diese Entscheidungen rechtens. Für häufig auftretende Streitfragen bietet der Bundesverband Argumentationshilfen an, damit sich Betroffene zur Wehr setzen können. Hier finden Sie Musterschreiben, Musterwidersprüche oder Musterklagen zu folgenden Themen:
Für ein behindertes Kind können Eltern über das 18. Lebensjahr hinaus und ohne altersmäßige Begrenzung Kindergeld erhalten, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Zu folgenden Themen bietet der Bundesverband Argumentationshilfen an:
Die Krankenkasse gewährt den Versicherten Leistungen zur Früherkennung und Behandlung von Krankheiten. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch V festgelegt. Insbesondere bei der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln kommt es häufig zu Problemen. Heilmittel sind zum Beispiel Ergotherapie und Krankengymnastik. Typische Hilfsmittel sind Hörgeräte, Inkontinenzhilfen (zum Beispiel Windeln) und Rollstühle. Zu folgenden Themen bietet der Bundesverband Argumentationshilfen an:
Das Recht der Sozialhilfe ist im Sozialgesetzbuch XII geregelt. Leistungen der Sozialhilfe sind zum Beispiel die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Zu folgenden Themen bietet der Bundesverband Argumentationshilfen an: