Pränataldiagnostik in der Routine der Schwangerenvorsorge

Fast jede schwangere Frau steht inzwischen vor der Frage, ob sie das in ihr heranwachsende Kind auf mögliche Behinderungen untersuchen lassen soll.

Die in der Bundesrepublik vorherrschende Form der Begleitung schwangerer Frauen ist die Schwangerenvorsorge in der gynäkologischen Praxis. Pränataldiagnostik ist hier selbstverständlicher Bestandteil geworden: Bildgebende Verfahren (Ultraschall), invasive Verfahren (Fruchtwasserpunktion/Chorionzotten-biop-sie), Blutuntersuchungen der schwangeren Frau, mittels derer Wahrscheinlichkeiten für eine mögliche Behinderung des Ungeborenen errechnet werden (Triple-Test; 1. Trimester Test). Immer mehr werden Methoden zur möglichst frühen "Risikoeinschätzung" entwickelt, die dann Eingang in die Schwangerenvorsorge finden. Schwangere können sich dieser Selbstverständlichkeit nur schwer entziehen.

Die Verankerung in der Alltagsroutine der Schwangerenvorsorge bedeutet für schwangere Frauen, dass sie sich in der Zeit ihrer "guten Hoffnung" mit Entscheidungen darüber auseinandersetzen sollen, ob sie ihre Schwangerschaft, wenn ein Befund über eine zu erwartenden Behinderung vorliegt, abbrechen wollen. Sie vermittelt als Selbstverständlichkeit, dass Frauen sich über das in ihr heranwachsende Ungeborene umfassend informieren müssen. Entsprechend haben sie immer wieder Entscheidungen zu fällen, wo es vordem selbstverständlich nichts zu entscheiden gab, es sei denn, ob eine Frau sich auf die Schwangerschaft einlässt oder nicht.

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