Differenzierte Diskussion und deutliche Ergebnisse Schlussbericht der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin"

Die rasanten Entwicklung in der Fortpflanzungsmedizin und Gentechnik scheinen ethische und rechtliche Gewissheiten in Frage zu stellen und eine politische und breite öffentliche Auseinandersetzung heraus zu fordern. Zunächst politisch umkämpft wurde die Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" im März 2000 vom Deutschen Bundestag eingesetzt. Sie hatte den Auftrag, "grundlegende und vorbereitende Arbeiten für notwendige Entscheidungen des Deutschen Bundestages zu leisten." Im Juni diesen Jahres hat sie einen Schlussbericht vorgelegt, der die Frage der Menschenwürde und der ethischen Orientierungspunkte ebenso bearbeitet wie konkrete aktuelle Themen wie Pränataldiagnostik, Präimplantationsdiagnostik (PID) und Gentests. Mit seiner Gründlichkeit der Sichtung der vielfältigen Argumentationen und konkreten Empfehlungen ist der Bericht ein Dokument, von dem man nur wünschen kann, dass er von Vielen zur Kenntnis genommen wird und politische Umsetzung erfährt. Im Folgenden einzelne Ergebnisse des Berichtes in Kürze.

Pränataldiagnostik in Angebot und Nachfrage eingrenzen

Mit Blick auf eine mögliche Zulassung der PID hat sich die Kommission intensiv mit Pränataldiagnostik auseinandersetzt. Der Bericht beschreibt, wie Pränataldiagnostik sich von einem Angebot für Einzelfälle in kurzer Zeit zu einem Routineangebot für alle schwangeren Frauen entwickeln konnte und kommt zu dem Ergebnis, dass "....der Versuch der Begrenzung ...gescheitert" ist. Dies muss Konsequenzen für die Beurteilung der PID haben. Gründe für die massive Ausweitung sieht die Kommission darin, dass Empfehlungen und Richtlinien z.B. der Bundesärztekammer für den Praxisalltag wenig wirksam sind, dass Qualitätsstandards (z.B. Beratung) nicht eingehalten wurden und dass unser Gesundheitssystem eine ungezügelte Ausweitung durch Angebot und Nachfrage befördert. Der Bericht kommt zu folgenden Empfehlungen: Das Angebot der PND ohne therapeutischen Nutzen muss sowohl durch eine vorgeschaltete Beratung aber auch durch eine Überprüfung der Zulässigkeit des Angebots eingegrenzt werden. Eine systematische Suche nach z.B. dem Down-Syndrom darf nicht Bestandteil der regulären Schwangerenvorsorge sein. Angebote von Beratung und Aufklärung müssen erweitert werden.

Verbot der PID beibehalten und konkretisieren

Die deutliche Mehrheit der Enquete-Kommission hat sich dafür ausgesprochen, "...den inhaltlichen Gehalt des Embryonenschutzgesetzes zu bewahren und das Verbot der PID zu konkretisieren." Eine Minderheit von drei Mitgliedern setzte sich für eine begrenzte Zulassung der PID für sog. "Hochrisikopaare" ein. Damit wurde die Frage, ob einzelnen Paaren, die z.B. bereits ein Kind mit einer schwersten Behinderung oder Krankheit haben, PID verweigert werden darf, mit einem klaren "Ja" beantwortet. Dem Leid einzelner Paare und deren verständlichem Wunsch nach dem medizinisch Machbaren steht auf der anderen Seite der Waagschale der Schutz von Embryonen und die Folgen für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen und ihre Angehörigen gegenüber. Die Zulassung von PID würde den bestehenden Embryonenschutz aufweichen, zu einem "Verbrauch" von Embryonen führen und diese langfristig der Verwertung und Manipulation zugänglich machen. PID als "Aussonderung" nach genetischen Merkmalen kann das soziale Klima verändern und Behinderung/Krankheit einmal mehr zur Frage der persönlichen Schuld und Verantwortung machen. Darüber hinaus wurde als wichtig erachtet, bei der notwenigen Abwägung in den Blick zu nehmen, dass von den wenigen in Frage kommenden Paaren auch mit der PID nur ein ganz kleiner Teil (Erfolgsrate ca. 15 Prozent) unter erheblichen Risiken und Nebenwirkungen insbesondere für die betroffenen Frauen zu einem eigenen Kind kommen würde. Diese geringe Erfolgsquote hat letztlich auch den Deutschen Ärztetag dazu bewogen, sich gegen die PID auszusprechen. Die Parallelisierung von PID und Schwangerschaftsabbruch weist die Kommission zurück. Ein Schwangerschaftsabbruch als Lösung in einer konkreten Konfliktsituation ist anders zu bewerten als eine gezielte Selektion, wie sie bei PID vorliegt. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass eine Begrenzung auf Einzelfälle nicht möglich sein und auch mit den angedachten Mitteln nicht wünschenswert ist: Eine Begrenzung über Indikationskataloge wird aus Gründen der Diskriminierung der Menschen, die dann auch der "Liste" stehen abgelehnt, eine Begrenzung durch die Entscheidungsbefugnisse ärztlicher Gremien widerspricht dem subjektiven Erleben von Leid und dem Selbstbestimmungsrecht betroffener Menschen.

Spätabbrüche nach Lebensfähigkeit des Kindes sollten nicht mehr vorgenommen werden. Der Haltung "Menschen mit Behinderungen soll/muss es nicht mehr geben" muss entgegen getreten, die Lebensbedingungen von Familien mit behinderten Kindern müssen deutlich verbessert werden.

Auch nach der Wahl wird PID auf der politischen Tagesordnung stehen und auch die Diskussion um Pränataldiagnostik ist nicht am Ende wie es die Reaktion auf das letzte BGH-Urteil zur Schadensklage nach der Geburt eines behinderten Kinde zeigt. Der Enquetebericht macht Mut, sich weiter einzumischen und Entwicklungen nicht hinzunehmen, weil sie nun mal da sind.

Margaretha Kurmann

Erschienen in: Das Band Oktober 2002

Der Schlussbericht und auch der Teilbericht zur Stammzellforschung kann kostenfrei bezogen werden: Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode, Drucksache 14/9020 bzw. Drucksache 14/7546 (Stammzellbericht). Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH Postfach 1320, 53003 Bonn, 0228/3820840; Fax: 3820844

Pränataldiagnostik: Untersuchungen und Tests über die Entwicklung des Ungeborenen im Laufe einer Schwangerschaft: Ultraschall- und Blutuntersuchungen bei der schwangeren Frau, die nach Hinweiszeichen für eine Normabweichung suchen und operative Eingriffe, bei denen Zellen des Ungeborenen gewonnen werden, die untersucht werden können: Nur in wenigen Fällen gibt es eine Therapie in der Schwangerschaft oder die Nutzung des erhobenen Wissen zur Vorbereitung auf die Geburt

PID (Präimplantationsdiagnostik) ist eine genetische Diagnostik zur Suche nach Hinweisen auf Chromosomenveränderungen und/oder genetisch bedingte Krankheiten/Behinderungen im Rahmen einer Befruchtung im Labor. Dem achtzelligen Embryo wird eine Zelle entnommen. Diese wird genetisch untersucht und je nach Befund wird der Embryo vernichtet, aufbewahrt oder der Frau übertragen. Die PID ist mit dem Embryonenschutzgesetz nicht vereinbar.