Rechtsgutachten zur Pränataldiagnostik in der Schwangerenvorsorge

Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik

Das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik hat ein zivil- und sozial-versicherungsrechtliches Gutachten zum "Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau bei der Betreuung nach Mutterschafts-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Kranken-kassen" in Auftrag gegeben. Zu klären war, ob die Schwangerenvorsorge in der Alltags-realität dem Selbstbestimmungsrecht schwangerer Frauen und dem Diskriminierungs-verbot behinderter Menschen entgegensteht. Denn: Pränataldiagnostik sucht nach oftmals in der Schwangerschaft nicht behandelbaren Erkrankungen oder Behinderungen mit der möglichen Folge der Selektion von Foeten mit auffälliger Diagnose. Dessen sind sich viele schwangere Frauen nicht bewusst.

Das aus Sicht des Netzwerkes entscheidende Ergebnis des Gutachtens, das von Prof. Dr. Robert Franke und Daniela Regenbogen von der Universität Bremen erarbeitet wurde, ist,

  • dass die ausdrückliche, informierte Zustimmung der Frau zu jeder diagnostischen Maßnahme in der Schwangerenvorsorge (nicht nur vor invasiven) erforderlich ist,
  • dass diese Einwilligung nur nach ausreichender Beratung und Aufklärung wirksam ist,
  • und dass die informierten Zustimmung nicht dadurch ersetzt werden kann, dass die Schwangerenvorsorge als ein "Paket" gestaltet ist und pauschal vergütet wird.

Nicht die Mutterschafts-Richtlinien, wohl aber die derzeitige Praxis der Schwangerenvorsorge ist nach Ansicht des Gutachtens rechtswidrig.

Die meisten ÄrztInnen gehen von einer durch die Mutterschafts-Richtlinien begründeten automatischen Abfolge der Untersuchungen aus. Bei den Frauen wird durch die routinemäßigen Abläufe und die Gestaltung des Mutterpasses der Eindruck erweckt, keine der darin aufgeführten Untersuchung ablehnen zu können.

Das Gutachten stärkt die Autonomie der Frau, in dem es ihr Recht auf Nichtwissen respektiert, insbesondere durch die Möglichkeit, Untersuchungen abzulehnen, bei denen Krankheiten oder Behinderungen festgestellt werden, für die es keine Therapie gibt. Es schlägt die explizite Feststellung in den Mutterschaftsrichtlinien vor, dass eine schwangere Frau nicht verpflichtet ist, alle angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dies sollte auch aus dem Mutterpass hervorgehen. Außerdem sollte dieser einen Hinweis auf behandlungsunabhängige Beratungsangebote und das Angebot der Vorsorge durch Hebammen enthalten.

Das Netzwerk fordert die ärztlichen Standesorganisationen und den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen auf, das Erfordernis der informierten Zustimmung vor jeder pränataldiagnostischen Maßnahme in der Schwangerenvorsorge umzusetzen und Schwangerenvorsorge und Pränataldiagnostik weittestgehend zu entkoppeln. Dazu hat das Netzwerk detaillierte Vorschläge erarbeitet, die im Rahmen der derzeit geltenden rechtlichen Vorgaben kurzfristig umsetzbar sind.