Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik (PID)

Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik

Das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik hält es für unabdingbar, dass die Entwicklungen im Bereich der humangenetischen Diagnostik, der Schwangerenvorsorge und der Fortpflanzungsmedizin in einen breiten, öffentlichen Diskussionsprozess eingebunden werden. Parlament und Regierung dürfen in diesen Fragen ihre Verantwortung bei der Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens nicht länger an die Standesorganisationen der Ärzteschaft, die Krankenkassen und die wissenschaftlichen Fachgesellschaften delegieren.

Mit der Formulierung des Embryonenschutzgesetzes hat der Bund seine Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Fortpflanzungsmedizin wahrgenommen. Neuere Entwicklungen im Bereich der Genforschung und Gentechnik könnten es erforderlich machen, dass das Embryonenschutzgesetz präzisiert und ergänzt wird, um seine Schutzfunktion zu erhalten und zu verstärken.

Zu der Diskussion über die Präimplantationsdiagnostik

Das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik sieht mit Sorge, dass es bei der Diskussion um Präimplantationsdiagnostik bisher offenbar nicht in erster Linie darum geht, wie Menschenwürde und Menschenrechte vor dem Zugriff der neuen Techniken geschützt werden können. Vorangetrieben wird die Diskussion unseres Erachtens von Interessengruppen, die Embryonen in einem frühen Stadium für die Forschung freigeben wollen.

Nach herrschender Meinung ist die Präimplantationsdiagnostik durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Die PolitikerInnen, ÄrztInnen und WissenschaftlerInnen, die sich für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik aussprechen, argumentieren mit dem Leid der von vererbbaren Krankheiten betroffenen Paare, meinen aber die Öffnung des Embryonenschutzgesetzes und die Konkurrenzfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Deutschland.

Wir halten es für eine unzulässige Beeinflussung der Öffentlichkeit, wie von der Bundesärztekammer und der Bundesgesundheitsministerin Regelungen einer Technik vorgestellt werden, von der nicht das wie, sondern zunächst das ob überhaupt zur Diskussion steht.

Die Position des Netzwerkes zur Präimplantationsdiagnostik

Das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik spricht sich grundsätzlich gegen die Präimplantationsdiagnostik aus, weil dabei Embryonen unter genetischen Gesichtspunkten einer Bewertung unterzogen und ggf. ausgesondert werden.

Wenn die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland zugelassen würde, würde der gesellschaftliche Druck in Richtung auf vorgeburtliche Selektion noch verschärft, der durch die Einbindung der vorgeburtlichen Diagnostik in die allgemeine Schwangerenvorsorge bereits jetzt gegeben ist. Damit wären Menschen, die mit Behinderungen in unserer Gesellschaft leben, in noch höherem Maße der Diskriminierung ausgesetzt; eugenischen Tendenzen würde weiterer Vorschub geleistet.

Für diese Befürchtungen sprechen folgende, in der Technik der Präimplantationsdiagnostik angelegte Gründe:

  • Weder die Begrenzung durch eine strenge und restriktive Indikation noch die Bindung an Einzelfallbegutachtungen und an die Zustimmung von Ethik-Kommissionen kann verhindern, dass die Indikation für den Einsatz von Präimplantationsdiagnostik im Laufe der Zeit zunehmend ausgeweitet wird. Das lehrt die Erfahrung der Fruchtwasseruntersuchung und anderer Techniken der vorgeburtlichen Diagnostik, die zunächst als Lösung für Einzelfälle entwickelt wurden und die längst zu einem Bestandteil der Schwangerenvorsorge geworden sind, mit dem jede schwangere Frau konfrontiert ist.
  • Auch im Einzelfall kann eine enge Indikation für die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik nicht sicherstellen, dass die Embryonen nur auf diejenigen Veränderungen des Erbmaterials untersucht werden, für die die potentiellen Eltern Überträger sein können. Vielmehr ist absehbar, dass sie gleichzeitig auf andere Merkmale hin durchgecheckt werden, für die genetische Diagnosen entwickelt worden sind.
  • Wenn die Technik erst einmal zur Verfügung steht, ist außerdem nicht auszuschließen, dass künftig alle durch In-vitro-Fertilisation entstandenen Embryonen vor dem Transfer in die Gebärmutter einer Frau einer genetischen Analyse unterzogen werden.
  • Die Einführung der Präimplantationsdiagnostik wird keineswegs die Pränataldiagnostik während der Schwangerschaft ersetzen und somit einen nachfolgenden selektiven Schwangerschaftsabbruch verhindern. Es ist damit zu rechnen, dass Frauen nach Präimplantationsdiagnostik ebenso wie nach In-vitro-Fertilisation empfohlen würde, vorgeburtliche Diagnostik in Anspruch zu nehmen. Bei einer so aufwendigen und fehleranfälligen Technik erscheint es nur konsequent, wenn die Möglichkeit genutzt wird, den Fötus durch pränatale Diagnostik erneut zu untersuchen und bei einem unerwünschten Ergebnis einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen.
  • Die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht ebenso wie die vorgeburtliche Diagnostik eine "negative" Selektion wegen unerwünschter Merkmale des Fötus; darüber hinaus ermöglicht die Präimplantationsdiagnostik aber auch die Auswahl zwischen mehreren Embryonen mit unterschiedlichen erwünschten Merkmalen (sog. "positive" Selektion).

Die Präimplantationsdiagnostik teilt nicht nur die ethischen und gesundheitspolitischen Probleme, die durch die Pränataldiagnostik aufgeworfen sind, sondern verschärft sie noch. Sie bindet den Wert und das Lebensrecht von Menschen an einzelne genetische Merkmale, stellt Embryonen auf Probe her, macht diese Embryonen der Forschung zugänglich und wäre ein weiterer Schritt in Richtung Keimbahnmanipulation.

Februar 2001