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Das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik hält es für unabdingbar, dass die Entwicklungen im Bereich der humangenetischen Diagnostik, der Schwangerenvorsorge und der Fortpflanzungsmedizin in einen breiten, öffentlichen Diskussionsprozess eingebunden werden. Parlament und Regierung dürfen in diesen Fragen ihre Verantwortung bei der Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens nicht länger an die Standesorganisationen der Ärzteschaft, die Krankenkassen und die wissenschaftlichen Fachgesellschaften delegieren.
Mit der Formulierung des Embryonenschutzgesetzes hat der Bund seine Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Fortpflanzungsmedizin wahrgenommen. Neuere Entwicklungen im Bereich der Genforschung und Gentechnik könnten es erforderlich machen, dass das Embryonenschutzgesetz präzisiert und ergänzt wird, um seine Schutzfunktion zu erhalten und zu verstärken.
Das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik sieht mit Sorge, dass es bei der Diskussion um Präimplantationsdiagnostik bisher offenbar nicht in erster Linie darum geht, wie Menschenwürde und Menschenrechte vor dem Zugriff der neuen Techniken geschützt werden können. Vorangetrieben wird die Diskussion unseres Erachtens von Interessengruppen, die Embryonen in einem frühen Stadium für die Forschung freigeben wollen.
Nach herrschender Meinung ist die Präimplantationsdiagnostik durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Die PolitikerInnen, ÄrztInnen und WissenschaftlerInnen, die sich für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik aussprechen, argumentieren mit dem Leid der von vererbbaren Krankheiten betroffenen Paare, meinen aber die Öffnung des Embryonenschutzgesetzes und die Konkurrenzfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Deutschland.
Wir halten es für eine unzulässige Beeinflussung der Öffentlichkeit, wie von der Bundesärztekammer und der Bundesgesundheitsministerin Regelungen einer Technik vorgestellt werden, von der nicht das wie, sondern zunächst das ob überhaupt zur Diskussion steht.
Das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik spricht sich grundsätzlich gegen die Präimplantationsdiagnostik aus, weil dabei Embryonen unter genetischen Gesichtspunkten einer Bewertung unterzogen und ggf. ausgesondert werden.
Wenn die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland zugelassen würde, würde der gesellschaftliche Druck in Richtung auf vorgeburtliche Selektion noch verschärft, der durch die Einbindung der vorgeburtlichen Diagnostik in die allgemeine Schwangerenvorsorge bereits jetzt gegeben ist. Damit wären Menschen, die mit Behinderungen in unserer Gesellschaft leben, in noch höherem Maße der Diskriminierung ausgesetzt; eugenischen Tendenzen würde weiterer Vorschub geleistet.
Für diese Befürchtungen sprechen folgende, in der Technik der Präimplantationsdiagnostik angelegte Gründe:
Die Präimplantationsdiagnostik teilt nicht nur die ethischen und gesundheitspolitischen Probleme, die durch die Pränataldiagnostik aufgeworfen sind, sondern verschärft sie noch. Sie bindet den Wert und das Lebensrecht von Menschen an einzelne genetische Merkmale, stellt Embryonen auf Probe her, macht diese Embryonen der Forschung zugänglich und wäre ein weiterer Schritt in Richtung Keimbahnmanipulation.
Februar 2001