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Endlich können RollstuhlnutzerInnen wieder gemeinsam einen Bus nutzen und müssen nun nicht mehr befürchten, dass nur eine(r) von ihnen vom Busfahrer oder der Busfahrerin mitgenommen wird (wir berichteten ausführlich über die Problematik in bv-aktuell Nr. 1/2008, S. 6/7 und Nr. 2/2008, S. 21).
Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) stellt nun in § 34a klar, dass mehr RollstuhlnutzerInnen in einem Bus fahren dürfen, als ausgewiesene RollstuhlnutzerInnenplätze vorhanden sind. Die Änderung in der StVZO gilt seit 1. Juni 2008. Durch die Aufhebung der zahlenmäßig begrenzten Beförderung der RollstuhlnutzerInnen in Linienbussen verstößt die StVZO nun nicht mehr gegen geltendes EU-Recht.
In ihrer Pressemeldung vom 19.06.08 hat die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, die rechtliche Klarstellung zur Beförderung von RollstuhlnutzerInnen in Bussen des ÖPNV begrüßt.
Martina Steinke
Benachteiligung von RollstuhlnutzerInnen bei der Beförderung in Bussen