bvkm.de

Sie befinden sich hier:

Recht und Politik

Startseite

Bundesverband

Standpunkte

Landesverbände
und Mitglieds-
organisationen

Clubs und Gruppen

Recht und Politik

Pränataldiagnostik

Mädchen und junge Frauen

Frauen und Männer

Mütter

Bücher und Broschüren

Zeitschriften

Veranstaltungen

Presse

Forum

Lexikon

Links

Mitgliedschaft

Kontakt

Impressum

Links &
Hinweise

Zwei Rollstühle in einem Bus

Rechtsfrage der Woche

Das Persönliche Budget

Vererben zugunsten behinderter Menschen

Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es

Steuermerkblatt 2009/2010

Merkblatt zur Grundsicherung

Darstellung ändern:

Nur Text

verkleinern

vergrößern

Recht und Politik

Zwei Rollstühle in einem Bus: Probleme in der Praxis noch nicht ausgeräumt

VDV stellt sich trotz Klarstellung durch Verkehrsministerium quer

Eine für alle Beteiligten einvernehmliche und vor allem kurzfristige Lösung im Streit um die Beförderung von zwei RollstuhlnutzerInnen in einem Bus schien doch so nahe (wir berichteten ausführlich in bv-aktuell Nr. 1/2008, S.6/7).

Der Verkehrsminister Tiefensee hatte angekündigt, die Straßenverkehrszulassungsordnung so zu verändern, dass RollstuhlnutzerInnen zukünftig wieder auch zu zweit in einem Bus befördert werden. Mit einer Veröffentlichung im Verkehrsblatt im März 2008 wurde die Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vom Verkehrsministerium angekündigt, um bestehende Schwierigkeiten in der Praxis bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu beseitigen. Klarstellend wird im Verkehrsblatt darauf hingewiesen, dass RollstuhlnutzerInnen nicht nur auf eingerichteten Rollstuhlplätzen sondern auch auf Stehplätzen mitfahren können. Außerdem wird in Einvernehmen mit den Ländern darum gebeten, ab sofort entsprechend der geplanten Änderung zu verfahren.

Diese Klarstellung reicht dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) jedoch nicht. Trotz der Verlautbarung im Verkehrsblatt sieht er weiterhin ein haftungsrechtliches Restrisiko für seine Mitglieder, die Verkehrsunternehmen, wenn diese zwei RollstuhlnutzerInnen in einem Bus mitnehmen. In seinem Rundschreiben vom 26. März 2008 an seine Mitglieder vertritt der VDV die Ansicht, dass allein mit der Verlautbarung im Verkehrsblatt bestehende Haftungsfragen nicht vollständig geklärt werden könnten, da es sich lediglich um eine Verwaltungsvorschrift handele, die den umstrittenen § 34a StVZO nicht außer Kraft setze oder ändere. Dies könne erst mit einer Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung erreicht werden. Mit Blick auf das haftungsrechtliche Restrisiko könne er daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht uneingeschränkt dazu raten in Bussen, die nach dem 12. Februar 2005 (Stichtag der EU-Busrichtlinie) zugelassen worden sind, mehr RollstuhlnutzerInnen mitzunehmen, als im Fahrzeugschein vermerkt und im Fahrzeug angeschrieben sind.

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat bereits auf das Rundschreiben des VDV reagiert und an diesen und seine Mitgliedsunternehmen appelliert, die diskriminierende Praxis gegenüber RolstuhlnutzerInnen aufzugeben.

Anmerkung

Spitzfindige JuristInnen scheinen im VDV ihr Unwesen zu treiben und verlieren dabei leider den Blick für das Wesentliche, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Obwohl sich das haftungsrechtliche Risiko für die Verkehrsunternehmen aufgrund der Verlautbarung im Amtlichen Teil des Verkehrsblattes gegen Null bewegt, hat sich der VDV nicht dafür entschieden, seine Mitglieder dazu aufzurufen, RollstuhlnutzerInnen endlich wieder die uneingeschränkte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Stattdessen trägt er zu weiterer Verunsicherung der Verkehrsunternehmen und damit unter Umständen zu einer anhaltenden diskriminierenden Praxis bei, die europarechtlichen Vorgaben wiederspricht.

Martina Steinke