Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel für Jugendliche

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist ein sog. "Rollstuhl-Bike" für ältere Kinder und für Jugendliche ein von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzierendes Hilfsmittel.

In seinem Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R - führt das BSG zur Begründung aus, der 13-jährige Kläger benötige das Zusatzgerät zum Rollstuhl "umfassend zur Integration in den Kreis etwa gleichaltriger Kinder und Jugendlicher, wozu auch seine jüngeren, nicht behinderten Geschwister zählen". Ein Hilfsmittel müsse auch Grundbedürfnisse befriedigen; zu diesen zähle "bei Kindern und Jugendlichen ... auch die Möglichkeit, spielen bzw. allgemein an der üblichen Lebensgestaltung Gleichaltriger teilnehmen zu können, als Bestandteil des sozialen Lernprozesses ebenso wie der Schulbesuch". Dass mit dem Zusatzgerät größere Strecken als beim normalen Handbetrieb des Rollstuhls zurückgelegt werden können, spiele bei dem jugendlichen Kläger nur eine untergeordnete Rolle, so das Gericht.

(Bernd Masmeier)