Keine Streichung des Pflegegeldes bei professioneller Pflege

Auch wenn ein Schwerstpflegebedürftiger zu Lasten des Sozialhilfeträgers rund um die Uhr von professionellen Pflegediensten betreut wird, darf ihm das Pflegegeld nicht ganz gestrichen werden. Es dient insoweit der Abdeckung behinderungsbedingter Aufwendungen, die zusätzlich zu einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung entstehen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz mit Urteil vom 21.03.2000 (Az.: 12 A 12269/99) entschieden. (OVGK0002)

(Quelle: Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/2000, S. 123)