Aufsichtspflicht eines Betreuers

Eine Verpflichtung des Betreuers zur Aufsicht über den Betreuten besteht nur dann, wenn sie vom Gericht ausdrücklich angeordnet worden ist oder wenn sich die Betreuung auf die gesamte Personensorge erstreckt. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Bielefeld mit Urteil vom 26.05.1998 - Az.: 20 S 48/98 - eine Schadensersatzklage gegen einen Vater abgewiesen, dessen geistig behinderter und unter seiner Betreuung stehende Sohn einen Verkehrsunfall verursacht hatte.

(Quelle: BtPrax 3/99, S. 111 f.)