In dieser Rubrik stellt der Bundesverband Rechtsratgeber anderer Verbände und Behörden sowie Bücher vor, die für behinderte Menschen und ihre Angehörigen nützlich sein können. Die Ratgeber sind nach Themen geordnet.
Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V. (Hrsg.): Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen, 30. Aufl., 2002, 453 Seiten, 3,80 EUR, ISBN 3-89381-081-1
Der Standardratgeber der BAG Hilfe liegt jetzt in der 30. Auflage vor. Das Rechtshandbuch deckt u.a. die Bereiche Sozialrecht, Steuerrecht und Erbrecht ab und gibt Hinweise auf vertiefende Literatur. Im Anhang sind außerdem die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht" wiedergegeben. Allen, die im Sozialrecht beraten, gleich, ob Juristen oder Laien, ist ein schneller Zugriff auf diese Schrift zu raten, um sich für die alltägliche Rechtsberatung fit zu machen. Der Ratgeber ist entweder als Textausgabe oder als CD-ROM zu beziehen bei:
Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, Kirchfeldstr. 149, 40215 Düsseldorf, Tel. 0211-310060, Fax 0211-3100648, E-Mail: Referat-Recht@BAGH.de
Jan Castendiek, Günther Hoffmann: Das Recht der behinderten Menschen - Ein Handbuch für behinderte Menschen und deren Angehörige, Mitarbeiter in Einrichtungen und die rechtsberatenden Berufe: Baden-Baden 2002, Nomos Verlag, 304 Seiten, 29,50 EUR, ISBN 3-7890-7937-5
Das Handbuch fasst das Behindertenrecht unter Berücksichtigung des neuen SGB IX und des neuen BGB systematisch zusammen. Teil A informiert zunächst über die allgemeinen Rechtsgrundlagen. Die Rechtsansprüche behinderter Menschen werden sodann in Teil B bezogen auf den jeweiligen Lebensabschnitt (Geburt, Schule, Arbeit etc.) systematisch dargestellt. In Teil C -Verfahrensrecht- wird außerdem das allgemeine Verwaltungs- und Klageverfahren dargelegt.
Pflegeversicherung
Die kostenlose Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung stellt dar, unter welchen Voraussetzungen Pflegebedürftigkeit vorliegt und welche Leistungen bei Pflegebedürftigkeit von der Pflegekasse zu zahlen sind. Die Broschüre (Bestellnummer: A 500) kann beim Ministerium unter Tel. 0180-5151510 oder per E-Mail: info@bmgs.bund.de angefordert werden.
Muster für einen verbraucherfreundlichen Pflegevertrag
Wer die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nimmt, sollte wegen der Vielzahl der zu treffenden Regelungen sowie aus beweistechnischen Gründen möglichst einen schriftlichen Pflegevertrag abschließen. Doch dabei ist Vorsicht geboten! Nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest enthalten viele Pflegeverträge unwirksame Klauseln. Helfen kann hier die Broschüre "Ambulante Pflegedienste - Ihre Rechte als Pflegebedürftiger". Diese Broschüre, in der ein Musterpflegevertrag abgedruckt ist, gibt es kostenlos in allen Geschäftsstellen der DAK-Krankenkasse.
Ratgeber "Selbstbestimmte Assistenz"
Der Leitfaden "Selbstbestimmte Assistenz - Ratgeber für behinderte Arbeitgeber/innen und solche, die es werden wollen" bietet umfassende Informationen zum Assistenzmodell. Die Autorin Elke Bartz, die selbst behinderte Arbeitgeberin ist, stellt die rechtlichen Grundlagen des Assistenzmodells dar und gibt wichtige Hinweise für die Suche nach geeigneten Assistenten, die Lohnabrechnung und die Verwaltung des Assistenzbetriebes. Der Ratgeber kann für 8 EUR bestellt werden bei Elke und Gerhard Bartz, Nelkenweg 5, 74673 Mulfingen, Tel. 07938-515, E-Mail: e-g.bartz@t-online.de.
Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
Verschiedenste Vorschriften in Gesetzen, Satzungen und Tarifen bieten behinderten Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen eine Reihe von Rechten, Hilfen und Einsparungsmöglichkeiten (Nachteilsausgleiche). Oft können diese nur dann genutzt werden, wenn Betroffene die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und weitere Voraussetzungen durch einen Schwerbehindertenausweis nachweisen. Die beiden Broschüren des Landschaftsverbandes Rheinland mit den Titeln Arbeitsheft 9: Behinderung und Ausweis sowie Arbeitsheft 14: Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen informieren darüber, unter welchen Voraussetzungen man einen Behindertenausweis erhält und welche Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden können. Die Broschüren können beim Rheinland-Verlag unter der Telefonnummer 02234-81700 bestellt werden.
Grundsicherungsgesetz
Mit dem Ratgeber "Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG)" werden erste Erläuterungen zum Grundsicherungsgesetz vorgelegt. Neben einem Überblick über die Grundlagen des Gesetzes enthält das Buch z.B. Ausführungen zum Grundsicherungsbedarf, zum Mitteleinsatz Anspruchsberechtigter und ihrer Partner sowie zur Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen gegen Kinder bzw. Eltern. Der Ratgeber kann für 12 EUR bezogen werden bei: Albert Hofmann, Carl-Goerdeler-Str. 124, 60320 Frankfurt/M., E-Mail: dr.ahofmann@t-online.de
Broschüren des Bundessozialministeriums zum SGB IX
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat zwei Publikationen zum SGB IX herausgegeben. Die Broschüren "SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" (Bestellnummer: A 283) sowie "Fragen & Antworten für die Praxis zur Umsetzung des SGB IX" (Bestellnummer: A 296) können kostenlos beim Ministerium unter Tel. 0180-5151510 oder per E-Mail: info@bmgs.bund.de angefordert werden.
Lachwitz/Schellhorn/Welti (Hrsg.): Handkommentar zum SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, 2002, Luchterhand Verlag, 776 Seiten, 57,50 EUR, ISBN 3-472-04934-0
Der praxisorientierte Kommentar zum SGB IX legt den Schwerpunkt auf das Sozialleistungsrecht und die damit im Zusammenhang stehenden Regelungen. Das Schwerbehindertenrecht bleibt einer eigenständigen Kommentierung vorbehalten. Vollständig behandeln die KommentatorInnen die allgemeinen Vorschriften des SGB IX und die stärker arbeitsrechtlich geprägten Regelungen des Schwerbehindertenrechts. Die Kommentierung ist besonders empfehlenswert für Fachleute im Sozialrecht (Rechtsanwälte, Berater), Träger, Dienste und Einrichtungen sowie MitarbeiterInnen von Verbänden.
Servicestellen
Aufgrund einer Vorschrift im SGB IX sind die Rehabilitationsträger verpflichtet, in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gemeinsame Servicestellen einzurichten. Servicestellen haben die Aufgabe, über die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Unterhaltssicherung und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu informieren, entsprechende Leistungsanträge entgegen zu nehmen und zu bearbeiten. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hat im Januar 2003 mitgeteilt, dass nunmehr in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Servicestellen zur Verfügung stünden. Ein vollständiges Verzeichnis aller bestehenden Servicestellen finden Sie im Internet unter www.bfa.de.
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen - Ein Beitrag zur Umsetzung des Benachteiligungsverbotes im Grundgesetz
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat eine Broschüre zum Behindertengleichstellungsgesetz herausgegeben. Die Publikation (Bestellnummer: A 301) kann kostenlos beim Ministerium unter Tel. 0180-5151510 oder per E-Mail info@bmgs.bund.de angefordert werden.
Behindertentestament
Im Februar 2002 ist eine Dissertation zum Thema "Vermögensübertragung zugunsten behinderter Menschen durch vorweggenommene Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen" erschienen. Die wissenschaftliche Abhandlung beschäftigt sich mit der Frage, wie die persönlichen Bedürfnisse eines behinderten Menschen über die vom Sozialhilfeträger gewährte Grundversorgung hinaus abgesichert werden können. Untersucht wird, wie man einem behinderten Kind einen Vermögenswert zuwenden kann, ohne dass der Sozialhilfeträger darauf Zugriff nehmen kann oder seine zu erbringende Leistung verringert. Das Buch umfasst 177 Seiten und kann zum Preis von 39 EUR inkl. MWSt. und Versandkosten direkt beim Autor bezogen werden. Die Bestelladresse lautet: Rechtsanwalt Dr. Oliver Juchem, In der Sürst 3, 53111 Bonn, E-Mail: info@ra-juchem.de
Schnelle Auskünfte zum Thema Arbeit und Recht
Ein umfassendes Informationsangebot zum Thema Arbeit und Recht enthält die Internetseite der Integrationsämter. Die Seite bietet zahlreiche Texte, Meldungen und Nachrichten an, die für Menschen mit Behinderung bedeutsam sind. Vorgestellt werden Regelungen zum Kündigungsschutz, zur Ausgleichsabgabe, zur Feststellung des Schwerbehinderteneigenschaft u.a.m. Im Bereich "Recht" ist ein Großteil der gesetzlichen Grundlagen im Volltext zu finden sowie eine Sammlung wichtiger Urteile. Die Internetadresse lautet: www.integrationsaemter.de
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (Hrsg.): Alles was Recht ist - Rechtsgrundlagen für Werkstätten, 2002, 13,80 EUR
Das Buch enthält Auszüge aus den wesentlichen Rechtsgrundlagen für Werkstätten und Mitarbeiter in Werkstätten für behinderte Menschen. Abgedruckt sind z.B. die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung, die Richtlinien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung. Die Bestelladresse lautet: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V., Sonnemannstr. 5, 60314 Frankfurt a.M., Tel. 069-943394-0, E-Mail: bestellungen@wfbm.de
Musterwohnvertrag
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat einen Musterwohnvertrag entwickelt, der den neuen gesetzlichen Bestimmungen des Heimgesetzes entspricht. Die Broschüre "Muster-Wohnvertrag und -ordnung" kann gegen 2,50 EUR unter Tel. 06421 / 491-0 bei der Lebenshilfe bestellt werden.
Wer hilft mir, wenn ich in einen Rechtsstreit verwickelt bin?
Wer sich in einem rechtlichen Streitfall nicht selbst helfen und einen Rechtsanwalt nicht bezahlen kann, hat Anspruch auf Beratungshilfe. Sie ist Sozialhilfe als Hilfe in besonderen Lebenslagen im Bereich der Rechtspflege. Die Beratungshilfe sichert Bürgerinnen und Bürgern mit niedrigem Einkommen gegen eine Eigenleistung von 10 EUR die Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Falls die Bemühungen um eine gütliche Regelung scheitern sollten und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Prozesskostenhilfe erhält jeder, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Hinweise für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe enthält die kostenlose Broschüre "Guter Rat ist nicht teuer" des Bundesministeriums der Justiz, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin. Per E-Mail kann die Broschüre über folgende Adresse bezogen werden: broschueren@bmj.bund.de
Was Sie über die Sozialgerichtsbarkeit wissen sollten
Das kostenlose Merkblatt erklärt, welche Rechtsstreitigkeiten vor den Sozialgerichten verhandelt werden, wie der Verfahrensgang ist und welche Kosten das Verfahren verursachen kann. Das Merkblatt (Info 36/2000) kann beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat für Öffentlichkeitsarbeit, 40190 Düsseldorf bestellt oder im Internet unter www.jm.nrw.de heruntergeladen werden.
Was Sie über die Verwaltungsgerichtsbarkeit wissen sollten
Das kostenlose Merkblatt erklärt, welche Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten verhandelt werden, wie der Verfahrensgang ist und welche Kosten das Verfahren verursachen kann. Das Merkblatt (Info 16/2001) kann beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat für Öffentlichkeitsarbeit, 40190 Düsseldorf bestellt oder im Internet unter www.jm.nrw.de heruntergeladen werden.
Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (Hrsg.): Ratgeber Vereinsrecht - Ein praxisorientierter Leitfaden zur Gründung und Führung von gemeinnützigen Vereinen, 2. Aufl., 2002, 1,80 EUR, Tel. 0211-310060, E-Mail: Referat-Recht@BAGH.de
Der Ratgeber bietet einen Orientierungsrahmen für Gruppen, die einen Verein gründen wollen sowie für Personen, die sich verstärkt in einem Verein engagieren und ggf. ein Vorstandsamt übernehmen wollen. Auch für in der Vereins- und Vorstandsarbeit tätige Haupt-, Neben- und Ehrenamtliche bietet die Broschüre nützliche Informationen. Im Anhang werden Mustersatzungen dargestellt und Beispiele für die Einladung zur Mitgliederversammlung und zur Anmeldung von Satzungsänderungen an das Vereinsregister gegeben.
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Vereine & Steuern - Arbeitshilfe für Vereinsvorstände und Mitglieder, Januar 2003, 8 EUR, Tel.: 0180-3100110, E-Mail: Presse@fm.nrw.de
Vereine genießen im Steuerrecht besondere Vorteile. Die meisten dieser Vergünstigungen setzen jedoch voraus, dass der Verein gemeinnützig ist, also gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient. Die Broschüre gibt Auskunft über die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit sowie den Spendenabzug und informiert über Besonderheiten bei der Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Ehrenamtliche - Versicherungsschutz im Paritätischen und seinen Mitgliedsorganisationen
Bei der Ausübung eines Ehrenamtes bestehen oftmals Unsicherheiten über den Versicherungsschutz. Das Handbuch "Ehrenamtliche - Versicherungsschutz im Paritätischen und seinen Mitgliedsorganisationen" informiert über Risiken und ihre privatwirtschaftlichen Absicherungsmöglichkeiten für ehrenamtlich/unentgeltlich Tätige sowie über den gesetzlichen Unfall-Versicherungsschutz. Das 36seitige Handbuch kann gegen eine Schutzgebühr von 2,60 EUR pro Stück zzgl. Versandkosten angefordert werden bei: UNION Versicherungsdienst GmbH, Klingenbergstr. 4, 32758 Detmold, E-Mail: info@union.de
Ulrich Spielmann (Hrsg.): Informationelle Selbstbestimmung behinderter Menschen - Was muss ein Kostenträger wissen und was geht ihn nichts an?, 2002, Verlag St. Josefs-Stift Eisingen gGmbH, 112 Seiten, 9,90 EUR, ISBN 3-00-010358-9
Das Buch thematisiert die Probleme des ungebändigten Wissensdurstes von Sozialhilfeverwaltungen, die, weil sie die Kosten tragen, glauben, jegliche Befunde über behinderte Menschen beanspruchen zu dürfen, wie sensibel die Daten auch immer seien. Die VerfasserInnen nähern sich den Problemen aus unterschiedlichen Perspektiven (Verfassungsrecht, Sozialrecht, Datenschutz, Kostenträger, Wohlfahrtsverband, Arzt, Heimleiter, gesetzliche Betreuer).
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Hrsg.): Patientenrechte in Deutschland - Leitfaden für Patienten und Ärzte, Februar 2003, Bestell-Nr. A 407, Tel.: 0180-5151510, E-Mail: info@bmgs.bund.de
Die kostenlose Broschüre informiert Patienten und Ärzte über die wesentlichen Rechte und Pflichten im Behandlungsverhältnis und enthält außerdem Hinweise für den Fall einer fehlerhaften Behandlung. Damit werden dem Patienten neben der umfassenden persönlichen Aufklärung durch den Arzt über Art, Umfang und Tragweite der Maßnahme und die damit verbundenen gesundheitlichen Chancen und Risiken Informationen gegeben, die es ihm erleichtern, die notwendigen Entscheidungen über die medizinische Behandlung zu treffen. Zugleich dient das Dokument Ärzten und Mitarbeitern in Gesundheitsberufen als Orientierungshilfe für ihre tägliche Arbeit.
Stand: April 2003