Sie befinden sich hier:
Recht und Politik
Rechtsfrage der Woche
Links &
Hinweise
Darstellung ändern:
Ja, denn mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat der Bundestag das Kindergeld ab 1. Januar um 12,2 Prozent erhöht. Damit steigen auch automatisch die Unterhaltsbeiträge von Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung für bestimmte Leistungen der Sozialhilfe um einen entsprechenden Prozentsatz. Künftig müssen Eltern deshalb für Leistungen der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege einen monatlichen Betrag von 31,06 Euro (bislang 27,69 Euro) und für Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt einen monatlichen Betrag von 23,90 Euro (bislang 21,30 Euro) zahlen. Für Eltern, deren Kinder in einer vollstationären Einrichtung leben, steigt der Unterhaltsbeitrag auf 54,96 Euro (bislang 48,99 Euro).
Stand Januar 2010
Katja Kruse