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Seit dem 1. April 2007 können Krankenkassen im Wege der Ausschreibung Verträge mit Leistungserbringern über die Lieferung einer bestimmten Menge von Hilfsmitteln schließen, soweit dies zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen und in der Qualität gesicherten Versorgung zweckmäßig ist. Im Bereich der Inkontinenzversorgung ist bundesweit zu beobachten, dass Krankenkassen, die Leistung "Inkontinenzhilfen" ausschreiben und mit den günstigsten Anbietern Verträge abschließen. Die von den neuen Vertragspartnern der Krankenkassen gelieferten Inkontinenzartikel weisen nach Rückmeldungen von Betroffenen überwiegend eine verminderte Qualität auf. In derartigen Fällen empfiehlt es sich, bei den Krankenkassen Anträge auf Versorgung mit Inkontinenzhilfen von ausreichender Qualität zu stellen. Hierzu dient die folgende Argumentationshilfe: